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Baudenkmäler: Mit Planung und Förderung langfristig Geld sparen

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Arten denkmalgeschützter Häuser. Die einen sind gut in Schuss und saniert und die anderen haben Überarbeitungsbedarf. Entscheidet man sich für den Kauf eines Baudenkmales gehen damit viele Pflichten, Gesetzte und Auflagen einher, die beachtet werden müssen. Hat man das Gebäude jedoch erst einmal saniert und renoviert, tun sich für den stolzen Immobilen Besitzer, neben der vielversprechenden Kapitalanlage, auch steuerliche Erleichterungen auf.

Langfristig die Investition planen

Denkmal Haus

Bevor man eine Immobilie kauft und mit dem Renovieren beginnt ist es wichtig zu wissen, welche Denkmalschutzinstitution für die zukünftigen eigenen vier Wände zuständig ist. Das örtliche Gemeindeamt steht in der Regel im Kontakt mit der Behörde und kann weitervermitteln. Die gewünschten Informationen erhält man dann normalerweise vom Denkmalamt kostenfrei. Es empfiehlt sich, die Immobilie von einem Gutachter unter die Lupe nehmen zu lassen und aus diesen Daten detailliert die Investitionskostenzu errechnen und schließlich die Wirtschaftlichkeit abzuwägen.

Nachdem man nun das Haus gekauft hat und mit dem Renovieren beginnen kann, ist man weiterhin gezwungen, eng mit der Behörde zusammenzuarbeiten.

Eine denkmalgeschützte Immobilie kann nicht uneingeschränkt nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen umgebaut werden und ein schillernd gelber PVC Fußboden entspricht schließlich auch nicht dem Ambiente einer Barockvilla aus dem 17. Jahrhundert. Zentrales Thema beim Denkmalschutz ist das Erhalten dieses ganz speziellen Flairs und der Tradition eines vielleicht Jahrhunderte Jahre alten Gebäudes. JedeImmobilie besitzt daher andere Vorgaben und Hauseigentümer sollten diese gut kennen.

Fördermittel gezielt nutzen

Die Renovierung eines denkmalgeschützen Gebäudes nimmt nicht nur Zeit in Anspruch, es muss in der Regel auch viel Geld investiert werden. Dabei steht man jedoch nicht vollkommen allein da und man kann in dem meisten Fällen mit Unterstützungen der Denkmalschutzbehörde oder des Landkreises rechnen. Unter Einbeziehung der eigenen Mittel werden dann Zuschüsse für Posten, die auf Grund der Denkmalpflege über die eigentlichen Sanierungskosten hinausgehen gehen, eventuell bewilligt. Darauf besteht jedoch kein pauschaler Rechtsanspruch.

Sollten die ersten Anläufe, die Sanierung fördern zu lassen, fehlschlagen kann man immer noch versuchen über andere Förderprogramme, wie dem sozialen Wohnungsbau, der Dorferneuerung oder der Städtebauförderung eine Förderung zu beantragen. Alle Beihilfen müssen allerdings vor den konkreten Baumaßnahmen beantragt werden und können nicht rückwirkend bewilligt werden. Durch genaue Planung lässt sich damit nicht nur ein Stück Geschichte und Tradition bewahren, das eigene Geld ist darüber hinaus auch langfristig gut angelegt.