Neue Energiesparverordnung für 2012/2013 |
Die energetischen Anforderungen an Wohngebäude werden in Deutschland durch die Energieeinsparverordnung festgelegt. Investoren, Bauherren und Planer müssen die geltende Energiesparverordnung berücksichtigen. Sie sollten die neuen Anforderungen der Energiesparverordnung 2013 rechtzeitig kennen, da sie den Energie-Standard im Blick haben müssen, der zum Zeitpunkt der Bauabnahme gelten wird. Wann kommt die Energiesparverordnung 2012/2013?Ursprünglich sollte die neue Energiesparverordnung im Frühjahr/Sommer 2012 in Kraft treten, verschiebt sich aber in die erste Jahreshälfte 2013. Sie löst die aktuelle Energiesparverordnung 2009 ab. Neuerungen in der EnergiesparverordnungDie Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2010 müssen durch die Energiesparverordnung 2013 umgesetzt werden. Ab 2014 soll der maximal zulässige Primärenergiebedarf für Neubauten um 12,5 Prozent gesenkt werden und ab 2016 um weitere 12 Prozent. Für Neubauten wird der Nullenergiestandard (Niedrigstenenergiegebäude) ab 2020 gefordert. Dies entspricht einem klimaneutralem Gebäude. Hierbei sollen Gebäude einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen, welcher mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien gedeckt wird. Auch schärfere Kontrollen für den Energieausweis sind vorgesehen. Im Energieausweis wird die Angabe erneuerbarer Energie in Prozent vorgeschrieben. Außerdem wird die Aushangspflicht für Energieausweise erweitert. Aus wirtschaftlichen Gründen wird der Gesetzgeber auf die übliche 30-prozentige Senkung der Gebäudeenergieverbräuche verzichten. Energieausweise für Immobilien und Wohnraum
|