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Neue Energiesparverordnung für 2012/2013

Die energetischen Anforderungen an Wohngebäude werden in Deutschland durch die Energieeinsparverordnung festgelegt. Investoren, Bauherren und Planer müssen die geltende Energiesparverordnung berücksichtigen. Sie sollten die neuen Anforderungen der Energiesparverordnung 2013 rechtzeitig kennen, da sie den Energie-Standard im Blick haben müssen, der zum Zeitpunkt der Bauabnahme gelten wird.

Wann kommt die Energiesparverordnung 2012/2013?

Ursprünglich sollte die neue Energiesparverordnung im Frühjahr/Sommer 2012 in Kraft treten, verschiebt sich aber in die erste Jahreshälfte 2013. Sie löst die aktuelle Energiesparverordnung 2009 ab.

Neuerungen in der Energiesparverordnung

Energiesparverordnung 2012/2013Die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2010 müssen durch die Energiesparverordnung 2013 umgesetzt werden. Ab 2014 soll der maximal zulässige Primärenergiebedarf für Neubauten um 12,5 Prozent gesenkt werden und ab 2016 um weitere 12 Prozent. Für Neubauten wird der Nullenergiestandard (Niedrigstenenergiegebäude) ab 2020 gefordert.

Dies entspricht einem klimaneutralem Gebäude. Hierbei sollen Gebäude einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen, welcher mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien gedeckt wird. Auch schärfere Kontrollen für den Energieausweis sind vorgesehen.

Im Energieausweis wird die Angabe erneuerbarer Energie in Prozent vorgeschrieben. Außerdem wird die Aushangspflicht für Energieausweise erweitert. Aus wirtschaftlichen Gründen wird der Gesetzgeber auf die übliche 30-prozentige Senkung der Gebäudeenergieverbräuche verzichten.

Energieausweise für Immobilien und Wohnraum

In Immobilienanzeigen müssen zukünftig die energetischen Ergebnisse ausgewiesen werden. Die Energiesparverordnung beinhaltet auch die Vereinfachung des Verfahrens für ungekühlte Wohngebäude (EnEV easy-Verfahren). Außerdem gibt es eine Verpflichtung der Bundesländer, die Gebäudeenergieausweise und Berichte zu energetischen Inspektionen stichprobenartig zu prüfen.

Besonders wichtig für Planer ist, dass die Energiebedarfsausweise für Nichtwohngebäude nach Energiesparverordnung 2002 nicht mehr gelten. Im neuen Referenzklima steigt der Energiebedarf gekühlter Gebäude durch Berücksichtigung höherer Durchschnittstemperaturen an. Nicht verändert werden die anlagentechnischen Kennwerte des Referenzgebäudes.

Durch einen verbesserten Gas-Brennwert-Kessel mit einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserbereitung erfolgt auch weiterhin die Wärmeerzeugung, die wenn auch verkürzt, noch vom Staat unterstützt werden kann. Mithilfe einer primärenergetisch bewerteten Anlagenaufwandszahl soll die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung erreicht werden. Beim Gebäudebestand ist keine Anhebung der energetischen Anforderungen vorgesehen.

Potsdam neues Referenzklima für Deutschland

Auch die Bauunternehmen müssen die Regelungen der Energiesparverordnung beachten. Höhere Neubauanforderungen führen auch zu höheren Baukosten. So hat die Energiesparverordung 2012/2013 auch Einfluss auf die geltende Bauverordnung.