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Was Vermieter von der Steuer absetzen können

Wer eine Immobilie vermietet, auf den kommen einige Kosten zu. Allerdings kann der Vermieter bei der Steuererklärung, wo er die Mieteinnahmen versteuern muss, etliches von der Steuer absetzen.

Die Immobilien in Schuss halten und Steuern sparen

Vermieter müssen für Wartungs- und Renovierungskosten aufkommen. Damit dies alles nicht zu teuer wird, kann ein Vermieter diverse Ausgaben von der Steuer absetzen. Dafür muss eine Steuererklärung gemacht werden, bei der das Anlagenblatt „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ ausgefüllt wird und alle Ausgaben mit Quittungen belegt werden.

Annoncen, Maklerprovision und Grundsteuer von der Steuer absetzen

Anzeigen, also die Kosten für die Annoncen einer Immobilie wie z.B. Fertighäuser, kann ein Vermieter von der Steuer absetzen. Ebenso wie eine eventuelle Maklerprovision. Des Weiteren können die Zinsen für eine Immobilie, die über ein Hypothekendarlehen finanziert wird, steuerlich rückerstattet werden. Alles, was zur Anschaffung und Herstellung der Immobilie finanziert werden muss, wie beispielsweise Baukosten, kann der Vermieter bei der Steuererklärung angeben. Ebenfalls kann die jährliche Grundsteuer in voller Höhe in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Kontoführungsgebühren, welche für ein speziell dafür eingerichtetes Konto anfallen, kann ein Vermieter ebenfalls steuerlich absetzen.

Möblierte Wohnung, Reparatur und Renovierung

Wird eine Wohnung mit Möbel vermietet, kann der Vermieter die Kosten für die Einrichtung steuerlich zurückerstattet bekommen. Dinge, die für die Mietwohnung gekauft werden, und 410 Euro nicht überschreiten, können direkt in dem gleichen Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Alles, was diesen Betrag übersteigt, muss über mehrere Jahre hinweg steuerlich abgesetzt werden. Reparaturen und Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung kann der Vermieter ebenfalls bei der Steuererklärung geltend machen. Eine defekte Haustür oder diverse Handwerkskosten sind vom Vermieter zu bezahlen. Dies kann er allerdings auch von der Steuer absetzen. Eine Renovierung der Wohnung kann in der Anlage V der Steuererklärung mit der Bezeichnung Werbungskosten eingetragen werden. Weiterführende Informationen gibt es auf terra-steuererklaerung.de

Noch mehr steuerlich absetzen

In der Regel müssen Mieter Nebenkosten, wie beispielsweise Müllabfuhr, Versicherungen, sowie den Wasserverbrauch selbst bezahlen. Vermieter geben die Nebenkosten als Einkommen in der Steuererklärung an, setzen diese aber als Werbungskosten ab und sparen Geld. Ebenfalls Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der vermieteten Wohnung stehen, können Vermieter mit der Bezeichnung Reisekosten steuerlich geltend machen. Dabei gilt darauf zu achten, dass das Finanzamt ausschließlich Fahrten zum Mietobjekt oder zu eventuellen Eigentümerversammlungen akzeptiert und zurückerstattet. Weitere Posten, die ein Vermieter in der Steuererklärung geltend machen kann, sind unter anderem Bürokosten. Egal, ob Kosten für einen Steuerberater oder für das Büro, das Finanzamt erstattet dem Vermieter der Wohnung die anfallenden Kosten zurück.

Schreibbedarf, Telefonkosten und Mitgliedsbeiträge für Verbände

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der Vermieter im Zusammenhang mit der Mietwohnung, wie zum Beispiel bei Mietnomaden, einen Anwalt benötigt. Diese Kosten, wie auch Steuerberaterkosten können von der Steuer abgesetzt werden. Mitgliedsbeiträge für Vermieterverbände werden ebenfalls in der Steuererklärung akzeptiert.

Die Wohnung steht leer - Steuern sparen

Steht eine Mietwohnung über einen längeren Zeitraum leer und es werden keine Einnahmen erwirtschaftet, hat der Vermieter die Möglichkeit eventuelle anfallende Kosten, beispielsweise für die Gebäudeversicherung oder Grundsteuer, steuerlich abzusetzen. Selbstverständlich muss der Vermieter dann glaubhaft beweisen, dass er nach einen Mieter gesucht hat.