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Berufsbedingte Umzugskosten steuerlich absetzen

Was viele nicht wissen, ist dass die Kosten für einen Umzug in Teilen oder auch komplett bei der Steuer als Werbekosten angegeben werden können und sich steuermindernd auswirken. Entweder dies geschieht in Form einer Umzugspauschale oder auch als Einzelposten. Begründet wird dies durch mehrere Faktoren. Immer gilt jedoch: Bei Umzügen in eine andere Stadt jetzt auch in Bochum oder auch innerhalb der Stadt, kann ein Teil der Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Dabei muss allerdings der Grund für den Umzug angegeben werden. Private oder berufliche Gründe sind hier zu unterscheiden. Als beruflicher Grund wird akzeptiert, dass ein Umzug notwendig ist, wenn sich dadurch die Fahrtzeit am Tag um mindestens eine Stunde verkürzt.

Umzugskosten absetzen

Verschiedene Angaben

In der Steuererklärung angeben kann man aber nicht nur die Kosten für den Umzug, sondern auch die Kosten für den Transport. Und auch die Kosten für den Makler können steuerlich geltend gemacht werden. Nun sollte man noch wissen, wie man die jeweiligen Kosten in die Steuererklärung einträgt. Falls der Umzug aus beruflichen Gründen vollzogen wurde, ist er als Werbungskosten anzugeben. Bei Umzügen im privaten Bereich sollten die Kosten unter dem Punkt haushaltsnahe Dienstleistungen eingetragen werden. Oder aber man sieht die Umzugskosten als Kosten außergewöhnliche Belastung.

Viel mehr als man denkt

Wer des Berufes wegen umzieht, denkt oftmals noch gar nicht an seine Steuererklärung. Doch die Möglichkeiten der Absetzbarkeit sind großer als man denkt. Dabei gilt dies in erster Linie für Arbeitnehmer. Zusammenrechnen sollte man für die Abrechnung sowohl die Kosten für den Transport als auch die Kosten für Reisen und den Makler. Hinzu kommt eine Umzugskostenpauschale. Das Finanzamt arbeitet dabei auf der Grundlage des Bundesumzugskostengesetzes. Darin ist festgelegt, welche Kosten der steuerfrei ersetzt werden oder welche als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Detaillierte bedeutet dies, dass die Transportkosten für die Möbel, die Fahrtkosten und die Verpflegung übernommen wird. Hinzu kommt die Übernahme von einer doppelten Mietzahlung von bis zu sechs Monaten. Und auch Nachhilfeunterricht in solchen Zeiten für die Kinder kann angegeben werden.

Kosten, die nicht absetzbar sind

Nicht absetzbar sind in der Regel die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Eigenheims stehen. Auch Maklergebühren, die für den Kauf einer neuen Immobilie entstehen, sind nicht absetzbar. Möbeleinlagerungen, die bis zur Fertigstellung der neuen Wohnung anfallen gehören ebenso dazu wie die Aufwendungen für die Ausstattung der neuen Wohnung bei einem beruflichen Umzug. Erstattet werden jedoch Kosten für Änderungen an Gardinen. Diese sind dann unter dem Punkt sonstige Umzugskosten zu verzeichnen.

 

Bildquelle: © Rainer Sturm - pixelio.de