Bauabnahme genauestens überprüfen |
Endlich ist es soweit! Das Eigenheim ist fertig und dem Einzug steht fast nichts mehr im Weg. Fast nichts. Einige Formalitäten gibt es noch zu klären, wie etwa die Bauabnahme. Hier nimmt der zukünftige Eigentümer die Arbeiten des Bauunternehmens ganz genau unter die Lupe, damit es auch ja keine Mängel mehr gibt und der Einzug so schnell wie möglich beginnen kann. Doch Achtung, wer über manche Schäden hinweg sieht oder sie nicht allzu ernst nimmt, kann später einige Probleme bekommen und sich schwarzärgern. Doch worauf sollte man bei der Bauabnahme überhaupt achten? Vor der BauabnahmeWichtig ist, dass man am Anfang auch den Bauvertrag genauer beäugt. Hier darf es keine vieldeutigen Aussagen geben, ebenso muss hier alles drin stehen, was man beim Bau für Anforderungen an die Baufirma stellt. Was nicht drin steht, kann im Nachhinein auch nicht bemängelt werden. Wer sich nicht ganz sicher ist, ob der Bauvertrag vollkommen wasserdicht ist, kann sich hierzu einen Fachmann holen. Alle Leistungen, für die der Bauherr zahlt, müssen auch erbracht werden. Dazu gehören je nach Vertrag auch Wege. Auch bevor es an die Bauabnahme geht, sollte man öfter auf der Baustelle zugegen sein. So können Mängel schon früher aufgezeigt werden. Im Vornherein sollte zudem geprüft werden, ob die Baustoffe, die man nutzen wollte, auch Verwendung fanden. Außerdem muss man bei der Fertigstellung des Rohbaus auf Risse und Feuchtigkeit sowie auf Verformungen achten. Einige Tage vor dem Abnahmetermin sollte man bereits überprüfen, ob alle Arbeiten korrekt ausgeführt wurden. So kann man Mängel schon früher feststellen. Während der BauabnahmeBei der Bauabnahme muss der Bauherr sämtliche Schäden angeben, die sich auffinden lassen. Bei jeder Begehung, sollte man Protokoll führen und Fotos von den einzelnen Fehlern machen. Das kann hilfreich sein, sollte es einmal zum Rechtsstreit kommen. Wer sich nicht genügend mit dem Hausbau auskennt, dem sei geraten einen Bausachverständigen oder Bauingenieur um Unterstützung zu beten. Ist die Bauabnahme erst einmal unterschrieben, gibt es kein Zurück mehr. Auch bei der endgültigen Abnahme muss auf Mängel hingedeutet werden. Dabei kann man ruhig penibel sein. Schließen die Türen schlecht oder knartzen die Stufen der Treppe? Solche Dinge mögen teilweise banal erscheinen, doch sollte man sie trotzdem im Abnahmeprotokoll verzeichnen. Man kann die Bauabnahme auch verweigern. Das ist dann der Fall, wenn die Schäden am Haus so groß sind, dass ein Einzug nicht möglich ist. Bei kleineren Fällen dagegen darf man sich nicht querstellen. Hier hat die Baufirma das Recht Verbesserungen vorzunehmen. Zu guter Letzt noch eine kleine Bemerkung: Man sollte weder bezahlen, bevor die Bauabnahme nicht stattgefunden hat, noch sollte man in das neue Heim umziehen. Beides kann als Bauabnahme gedeutet werden. |