Bauherrenhaftpflicht - Begrenzter Mindestschutz für Bauherren |
Nachdem die letzten Handwerker die Baustelle für das neue Eigenheim verlassen haben, kümmert sich der Bauherr selbst um die ordnungsgemäße Absperrung des Baugeländes. Dabei stürzt ein großes Zaunsteil um und beschädigt zwei PKW, die in der angrenzenden Straße parkten.Wegen solcher und ähnlicher Fälle ist es für jeden Bauherren unerlässlich, eine sogenannte Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Selbst wenn er bereits eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, müssen alle Risiken, die sich rund um den Hausbau ergeben, gesondert abgesichert werden. Dies gilt sogar dann, wenn der Großteil der Arbeiten von Bauunternehmen übernommen wird. Auch in diesen Fällen kann der Bauherrfür bestimmte Sach- und Personenschäden zur Verantwortung gezogen werden, weil er die Bautätigkeit veranlasst hat. Sind private Helfer mitversichert?Nein. Die Bauherrenhaftpflicht springt dann ein, wenn ein Dritter während des Baus zu Schaden kommt. Beschäftigt der Bauherr also Freunde oder Bekannte auf der Baustelle und diese verursachen einen Schaden, fällt dies in den Bereich der Bauherrenhaftpflicht. Die Helfer selbst sind per Gesetz automatisch bei der Bauberufsgenossenschaft gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert, müssen aber vom Bauherrn dort angemeldet werden. Der Bauherr muss die Helfer dort anmelden, wenn alle Helfer zusammen mehr als 39 Stunden Arbeit auf der Baustelle leisten. Dabei ist es unerheblich, ob die privaten Helfer für ihre Arbeit bezahlt werden oder nicht.Der Beitrag wird dann pro Helferstunde berechnet und variiert regional. Erweiterten Unfallschutz für die Helfer kann der Bauherr mit einer sogenannten Privaten Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen. Sind Schäden an der Baustelle selbst mitversichert?Nein. Eine Bauherrenhaftpflicht reguliert berechtigte Ansprüche, sollte ein Dritter zu Schaden gekommen sein und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Schäden, die dem Bauherr selbst entstehen,müssen extra abgesichert werden. Das Stichwort lautet Bauleistungsversicherung. Diese schützt bei Elementarschäden wie Unwetter, Überflutung oder beispielsweise bei Diebstahl bereits verbauter Baumaterialien. |