Gebäudeversicherung - Das sollten Sie wissen |
Sicher
kennen Sie den Ausspruch „die beste Versicherung ist die, die man nie braucht“
und eine Gebäudeversicherung ist keine gesetzliche Pflicht. Doch spätestens,
wenn eine Windhose das Dach abdeckt, ein Wasserrohr platzt oder gar ein Brand
ausbricht, werden Sie die gute Versicherung für Ihr Gebäude zu schätzen wissen.
Bei der Suche nach einer Versicherungspolice für Ihre Immobilie werden Sie auf
eine Vielzahl von Angeboten stoßen, die sich oft beträchtlich unterscheiden.
Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Gebäudeversicherung nicht nur auf den günstigen Jahresbeitrag, sondern vergleichen Sie auch die Leistungen. Ideal ist ein Versicherungsvertrag, der auf Ihre persönliche Situation abgestimmt ist und möglichst alle Risiken absichert. Im Versicherungsfall sollten konkrete Schäden aber auch die Folgekosten wie Mietausfälle, Hotelübernachtungen und Aufräumarbeiten beglichen werden. Prüfen Sie auch, ob weitere Versicherungen für Sie wichtig sind. Wohngebäude oder gewerblich genutztes Gebäude Für ein überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Gebäude schließen Sie eine Wohngebäudeversicherung ab. Wird die Immobilie zu 50 oder mehr Prozent gewerblich genutzt, stimmt der Versicherer das Angebot auf die speziellen Risiken des entsprechenden Gewerbes ab. In jedem Fall gilt die Gebäudeversicherung nur für einen fertiggestellten Bau; während der Bauphase ist eine Rohbauversicherung sinnvoll. Was gehört zum Gebäude Als Gebäude im Sinne dieser Versicherungsart gelten Bauwerke, die fest mit Grund und Boden verankert und aus Baustoffen oder Bauteilen errichtet worden sind. Die Versicherung schließt alle Elemente ein, die mit diesem Gebäude fest verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise:
Nebengebäude wie Garagen, Gartenlauben und Schuppen sowie Grundstücksmauern können Sie ebenfalls mit in der Gebäudeversicherung absichern lassen. Mobiles Inventar ist damit allerdings nicht versichert, dafür ist die Hausratversicherung zuständig. Basis für Wohngebäudeversicherungen Als Grundlage für die meisten Verträge der Wohngebäudeversicherungen dient wahrscheinlich das Dokument „Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen“ des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft. Darin sind beispielsweise die versicherbaren Risiken in Gefahrengruppen zusammengefasst und die einzelnen Gefahren sind genau definiert. Die Basistarife vieler Gebäudeversicherer berücksichtigen vor allem die Gefahren Brand, Leitungswasser sowie Sturm, Blitz und Hagel. In der Regel werden dabei Brandschäden reguliert, die nicht durch Nutzfeuer (Kerze, Kamin) entstanden sind. Bei Leitungswasserschäden sind eher geplatzte Wasserrohre als Verursacher gemeint, für Missgeschicke wie die übergelaufene Badewanne kommt die Wohngebäudeversicherung meist nicht auf. In diesen Fällen übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung zumindest die Schäden, die möglicherweise anderen Personen entstehen. Sturm beginnt bei Windstärke 8, Schäden, die bei weniger starkem Wind entstehen, sind meist nicht versichert. Welche Risiken Sie außerdem in den Gebäudeversicherungs-Vertrag einbeziehen sollten, hängt von Ihrer konkreten Situation und auch von der Lage des Gebäudes ab. Sparen Sie besser nicht am falschen Ende. Für ein konkretes Angebot benötigt der Versicherer detaillierte Angaben zu Ihrer Immobilie und wird wahrscheinlich Fakten abfragen wie: - Baujahr des Gebäudes, Gebäudetyp und Bauausführungen (als Grundlage für die Wertermittlung nach 1914) - Art der Energieversorgung (Strom, Gas) - Wie wird das Gebäude beheizt (Fernwärme, Heizungsanlage und so weiter). - Lage des Wohngebäudes (Nähe von Gewässern, Hanglage, schneereiche Region) - Wohnfläche Damit Sie im Versicherungsfall, die volle Schadenssumme erhalten, sollten Sie eine Unterversicherung vermeiden und korrekte Angaben machen.
|