Skip to content

SIGNET Hausbau

News

Grundstücksentwässerung vor dem Hausbau

Die eigenen vier Wände werden regelmäßig renoviert, weil man sie ständig vor Augen hat. Aber das Abwassersystem, fachlich Grundstücksentwässerung, wird sehr oft vernachlässigt. Doch inzwischen verlassen sich Behörden nicht mehr darauf, dass jeder Grundstückseigentümer seiner Kontrollpflicht von selbst nachkommt.

Nachweise über die Kontrolle der Grundstücksentwässerung

GrundstücksentwässerungEine Studie über den Zustand der Grundstücksentwässerung hat leider zu einem ernüchternden Ergebnis geführt. Da ein Großteil der privaten Abwasseranlagen undicht ist und auch die Gesetze zum Umweltschutz verschärft wurden, verlangen die Behörden einen anerkannten Nachweis über die regelmäßige Überprüfung.

Doch Vorsicht, nicht jedes Unternehmen dieser Branche ist von behördlicher Seite auch dazu berechtigt. Zum Schutz des Eigentümers und der Umwelt liegt meistens bei der Behörde eine Liste aller in der Region akkreditierten, also zur Dokumentation berechtigten und anerkannten Unternehmen der jeweiligen Region aus.

Diese Unternehmen besitzen erstens das entsprechende Equipment und zweitens auch qualifiziertes Personal für eine Kontrolle. Denn es nützt einem nichts, wenn man irgendein Unternehmen für die Überprüfung beauftragt und später das Zertifikat nicht anerkannt wird. Diese Liste soll sicher stellen, dass die Kontrolle richtig ausgeführt wurde und außerdem den Verbraucher vor den so genannten schwarzen Schafen schützen.

In welchen Intervallen eine Kontrolle durchgeführt werden muss, richtet sich nach den eingeteilten Wasserschutzzonen. Wer sich nicht sicher ist, in welcher Zone das Objekt steht, erfährt dies ebenfalls auf dem Amt. Für Wasserschutzgebiete gilt in der Regel ein Wartungsintervall von 5 oder 10 Jahren. Alle anderen Anlagen zur Grundstücksentwässerung müssen alle 20 Jahre überprüft werden.

Grundstücksentwässerung - Nicht jede Leitung kontrollbedürftig

Wer sein Regenwasser getrennt vom übrigen Abwasser in die Kanalisation leitet, braucht nur die Abwasserleitungen überprüfen und gegebenenfalls sanieren zu lassen. Dazu gehören alle Leitungen, die zwischen Haus und dem öffentlichen Netz liegen. Selbst dann, wenn die Leitungen unter dem Haus verlaufen.

In diesem Fall muss der Hauseigentümer für Wartungsöffnungen im Haus sorgen, sofern dies nicht bei der Installation geschehen ist. Und es gibt keine Ausnahmeregelungen für die Wartung und Instandhaltung der Grundstücksentwässerung. Genaue Informationen zu diesem Thema erhält man bei der jeweiligen Gemeinde.